Leitern und Gerüste
Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen nach BGI 694 regelmäßig von einer sachkundigen Person geprüft und ggf. repariert werden. Darüber hinaus müssen alle betroffenen Mitarbeiter einmal jährlich in der Nutzung von Leitern unterwiesen werden. Beides können wir für Sie regelmäßig durchführen.

Wenn ein Unternehmer diese Voraussetzungen erfüllt, ist er gegen die Haftung bei Arbeitsunfällen in Zusammenhang mit Leitern abgesichert. Entsprechendes gilt für Arbeits- und Schutzgerüste (BGI 663).