Lärm am Arbeitsplatz |
Am 6. März 2007 wurde die EU-Richtlinie 2003/10/EG durch die Lärm-Vibration-Arbeitsschutz-Verordnung verbindlich umgesetzt. Auslöse- und Grenzwerte wurden um 5 dB auf 80 bzw. 85 dB(A) gesenkt. Dieses hat zur Folge, daß neue Lärmkataster erstellt und bei einer Pegelüberschreitung Lärmminderungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Für Arbeitnehmer und Betriebe ist es daher sehr wichtig, daß die benötigten Schallexpositionspegel korrekt und effizient ermittelt werden.
Für die Betriebe ergeben sich bei Überschreiten des Auslösewertes am Arbeitsplatz von 80 dB(A) folgende Pflichten:
Unsere Leistungen (nach DIN 15905-5, DIN 45652, Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung):
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