Lärm am Arbeitsplatz
Am 6. März 2007 wurde die EU-Richtlinie 2003/10/EG durch die Lärm-Vibration-Arbeitsschutz-Verordnung verbindlich umgesetzt. Auslöse- und Grenzwerte wurden um 5 dB auf 80 bzw. 85 dB(A) gesenkt. Dieses hat zur Folge, daß neue Lärmkataster erstellt und bei einer Pegelüberschreitung Lärmminderungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Für Arbeitnehmer und Betriebe ist es daher sehr wichtig, daß die benötigten Schallexpositionspegel korrekt und effizient ermittelt werden.

Für die Betriebe ergeben sich bei Überschreiten des Auslösewertes am Arbeitsplatz von 80 dB(A) folgende Pflichten:

  • Beratung und Bewertung
  • Sachkundige Messung und Risikobeurteilung
  • Verringerung der Belastung durch Lärmminderungsprogramme (evtl. Gehörschutz als letztes Mittel)
  • Kennzeichnung von Lärmbereichen
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

Unsere Leistungen (nach DIN 15905-5, DIN 45652, Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung):

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Messung – auch als Dauermessung
  • Bewertung der Belastung
  • Messung und Bewertung der Raumakustik
  • Optimierung von Minderungsprogrammen
  • Unterweisung von Beschäftigten