Leistungen Arbeitschutz
Elektrosmog-Belastung

Elektrosmog-Messkoffer Wenn Sie Ihre Belastung an elektromagnetischen Wellen – vor allem in Schlafbereichen – einschätzen möchten, sprechen Sie uns bitte an. Unser Messkoffer steht bereit! Mit Sicherheit finden wir Möglichkeiten, Ihre Belastung im Haus und Unternehmen zu veringern!

Nachstehend finden Sie einige Links zum Thema Elektrosmog.

 

Weiterlesen...
 
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung wird die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gefordert (VDE 0105, VDE 0701-0702 / BGV A3).

Viele Brandversicherungen verlangen ebenfalls regelmäßige Prüfungen. Durch regelmäßige Prüfungen sind Sie beispielsweise von der Unternehmerhaftung gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft befreit.

Wir entlasten Sie von Ihrer Verantwortung und kümmern uns automatisch um termingerechte Wiederholungsprüfungen.

 
Leitern und Gerüste
Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen nach BGI 694 regelmäßig von einer sachkundigen Person geprüft und ggf. repariert werden. Darüber hinaus müssen alle betroffenen Mitarbeiter einmal jährlich in der Nutzung von Leitern unterwiesen werden. Beides können wir für Sie regelmäßig durchführen.

Wenn ein Unternehmer diese Voraussetzungen erfüllt, ist er gegen die Haftung bei Arbeitsunfällen in Zusammenhang mit Leitern abgesichert. Entsprechendes gilt für Arbeits- und Schutzgerüste (BGI 663).

 
Beleuchtung an Arbeitsplätzen

Für Arbeitsplätze sind – je nach Tätigkeit – entsprechende Beleuchtungsstärken vorgeschrieben (BGG 917 / BGR 131 / DIN 5035). Einerseits helfen diese Regelungen, Unfälle zu vermeiden. Andererseits ist erwiesen, dass eine helle und der Tätigkeit angemessene Beleuchtung zu besserer Arbeitsqualität und höherem Wohlbefinden führt.

Wir ermitteln und beurteilen die Beleuchtung an den Arbeitsplätzen. Bei Bedarf sprechen wir Empfehlungen für eine Verbesserung der Lichtverhältnisse aus.

 
Lärm am Arbeitsplatz
Am 6. März 2007 wurde die EU-Richtlinie 2003/10/EG durch die Lärm-Vibration-Arbeitsschutz-Verordnung verbindlich umgesetzt. Auslöse- und Grenzwerte wurden um 5 dB auf 80 bzw. 85 dB(A) gesenkt. Dieses hat zur Folge, daß neue Lärmkataster erstellt und bei einer Pegelüberschreitung Lärmminderungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Für Arbeitnehmer und Betriebe ist es daher sehr wichtig, daß die benötigten Schallexpositionspegel korrekt und effizient ermittelt werden.
Weiterlesen...
 
Gefährdungen im Büro- und Verwaltungsbereich

Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung unterstützen wir Sie bei der Beurteilung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und dem Erkennen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Bürobereich.

Schwerpunkte:

  • Europäische und nationale Rechtsgrundlagen
  • Arbeitsmedizinische Aspekte der Bürotätigkeit und Bildschirmarbeit
  • Gesundheitsförderung im Betrieb
  • Sicherheitstechnische und ergonomische Anforderungen an Büro- und Bildschirmarbeit
  • Beurteilung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
  • Gestaltung der Arbeitsumgebung