Beleuchtung an Arbeitsplätzen

Für Arbeitsplätze sind – je nach Tätigkeit – entsprechende Beleuchtungsstärken vorgeschrieben (BGG 917 / BGR 131 / DIN 5035). Einerseits helfen diese Regelungen, Unfälle zu vermeiden. Andererseits ist erwiesen, dass eine helle und der Tätigkeit angemessene Beleuchtung zu besserer Arbeitsqualität und höherem Wohlbefinden führt.

Wir ermitteln und beurteilen die Beleuchtung an den Arbeitsplätzen. Bei Bedarf sprechen wir Empfehlungen für eine Verbesserung der Lichtverhältnisse aus.